Nun ist auch der Vertrieb mittels Fernabsatz an österreichische Endverbraucher geregelt: Der deutsche Versender muss einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich ernennen, der auch für die Verpflichtungen aus der EAG-VO verantwortlich ist und für die Erfüllung haftet.
Take-e-way verweist aus diesem Anlass auf Komplettlösungen, die die Anlaufstelle für Händler, Importeure und Vertreiber von Elektrogeräten anbietet. Für Fernversender nach Österreich bietet Take-e-way Lösungen mit Sammel- und Verwertungssystem für Elektroaltgeräte sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Verpflichtungen als Bevollmächtigter an.