Der Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg sieht ausdrücklich vor, dass im Rahmen eines Wertstoffgesetzes die Organisationsverantwortung für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern liegt.
Die BDSV lehnt diesen Antrag ab, da er gegen die Interessen ihrer Mitglieder gerichtet sei. „Die Übertragung der Organisationshoheit auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bedeutet einen Paradigmenwechsel, durch den das Leitprinzip der Produktverantwortung konterkariert wird“, heißt es in dem Schreiben. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgern wirft der Verband zudem vor, primär an der Ausschaltung von Konkurrenz interessiert zu sein. „Die privaten Recyclingunternehmen unseres Verbandes wollen nicht auf den Status von Lohnunternehmen von kommunalen Gnaden herabgestuft werden.“
Über die sechs und siebte Novelle der Verpackungsordnung sowie den Entschließungsantrag wird im Bundesrat am 11. Juli abgestimmt.