Mit Erleichterung haben die Verbände BAV, BDE, BDSV, Baustoff Recycling Bayern, BRB, bvse, Deutscher Abbruchverband und VDM die Entscheidung des Bundesrats vom vergangenen Freitag aufgenommen, der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Umweltausschusses zur Streichung der „Entlastungsregelung“ bei festen Gemischen nicht zu folgen.
In der zukünftigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird es deshalb dabei verbleiben: Feste Gemische – und damit auch die meisten Sekundärrohstoffe – sind dann nicht als „allgemein wassergefährdend“ einzustufen, wenn aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung Befürchtungen wegen nachteiliger Veränderung der Gewässereigenschaft nicht begründet sind.
Die acht Verbände hatten sich Mitte Mai zu einer Allianz zusammengefunden und in einem dringenden Appell an die Staatskanzleien und Wirtschaftsminister der Länder dazu aufgerufen, die Sekundärrohstoff- und Recyclingbranche nicht weiter zu belasten. Wäre der Bundesratsbeschluss ohne die „Entlastungsregelung“ bei den festen Gemischen gefasst worden, hätten Kosten für bauliche Nachrüstungen an den Recyclinganlagen in Millionenhöhe gedroht. Der Umweltnutzen wäre indessen absolut fraglich geblieben.
Wenn die Bundesregierung demnächst erwartungsgemäß die AwSV mit dem vom Bundesrat beschlossenen Inhalt in Kraft setzt, muss natürlich noch der Praxistest im Ländervollzug bestanden werden. Hier sind die Verbände jedoch optimistisch: Die „Entlastungsregelung“ biete alle Voraussetzungen, den moderaten, problemadäquaten Vollzug beim Gewässerschutz bei Anlagen zum Umgang mit Sekundärrohstoffen fortzusetzen, heißt es in der abschließenden Verbändeerklärung.