Ein Ausschließen der stofflichen Verwertung von Schlacken und anderen Aschen könne dazu führen, dass diese mineralischen Abfälle deponiert werden müssten, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW). Unabhängig von den deutlich erhöhten Kosten, die alle Bauherren und Anlagenbetreiber und letztlich der Verbraucher zu zahlen hätten, würden die jahrelangen Bemühungen der Recyclingwirtschaft in Deutschland damit zunichte gemacht werdeb. Ferner leisteten diese großen Stoffgruppen einen erheblichen positiven Beitrag in den nationalen Ressourceneffizienzberechnungen.
In den rund hundert deutschen Haus- und Gewerbeabfallverbrennungsanlagen fallen pro Jahr rund 6 Millionen Tonnen Schlacke sowie etwa 1 Million Tonnen Rauchgasreinigungsrückstände und Filterstäube (RRR) an. Aus den Schlacken werden ca. 300.000 bis 600.000 Tonnen Metallschrotte gewonnen. Während man sich in der öffentlichen Diskussion häufig mit den mengenmäßig eher kleinen Abfallarten und dessen Wertstoffpotenzial beschäftige, handele es sich hier um eine vergleichsweise große Menge an Wertstoffen. Die NE-Metallgehalte stellen den mit Abstand größten Handelswert dar; der Wert der gesamten Schrottfraktion aus den Hausmüllverbrennungsanlagen kann laut DGAW mit rund 150 Millionen Euro abgeschätzt werden.
Von mineralischen Abfällen könne eine nachweisbare Umweltgefährdung erst ausgehen, wenn bestimmte Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten werden. Es fehle eine wirkliche, transparente und fachlich nachvollziehbare Folgeabschätzung der Grenzwerte und die ortsspezifische Berücksichtigung der Vorbelastung. Daran sollten sich die Anforderungen an die Grenzwerte ausrichten.
Aus den Schlacken sei in letzter Zeit durch umfangreiche technische Weiterentwicklungen und erhebliche Investitionen eine deutliche Steigerung der Aussortierung von Metallen und Störstoffen erreicht worden. Zurzeit gilt ein Abscheidegrad von rund 90 Prozent als wirtschaftlich machbar. Die letzten 10 Prozent heraus zu sortieren erfordere einen deutlich höheren Aufwand und sei nicht in jedem Fall wirtschaftlich. Die wirtschaftliche Ausbringungsrate der Metalle aus den Schlacken wird durch den technischen Fortschritt bei steigenden Metallerlösen weiter gesteigert werden können.
Die Qualitätsüberwachung und Grenzwerte wurden maßgeblich aus Vorgaben des Gewässer- und Bodenschutzes deutlich verschärft, sodass die Entsorgung von Schlacken nach deren Metallabreicherung zukünftig ggf. nur noch in Deponien erfolgen könnte.
Durch die Deponierung ändert sich jedoch die Beschaffenheit der Schlacken oder Rostaschen nicht. Der volkswirtschaftliche Aufwand der Bereitstellung einer Deponie, die den Schadstoffinhalt durch eine Kunststoffdichtungsbahn vom Grundwasser fernhält, sei zum Teil unverhältnismäßig hoch gegenüber dem ökologischen Nutzen, solange es für die einzelnen Parameter keine Gefährdungsbeurteilung gibt, heißt es in der Stellungnahme.
Die Gewinnung von Primärbaustoffen stellt einen erheblichen Eingriff in die Natur dar, der später wieder z. B. durch Renaturierung behoben werden muss. Im Idealfall erfolgt die Sanierung vom Bergbaubetreiber. In Einzelfällen muss jedoch die öffentliche Hand die Sanierung und Renaturierung finanzieren.
Dem Einsatz von Recyclingmaterial aus mineralischen Abfällen sei deutlich der Vorrang einzuräumen. Einerseits werden Eingriffe in die Natur über die Primärrohstoffproduktion vermieden und andererseits ist es ökologisch unerheblich, an welcher Stelle der Erdkruste die mineralischen Abfälle verbracht werden, sofern der individuelle Standort für das jeweilige Gefährdungspotenzial geeignet ist.
Daher fordert die DGAW den diskriminierungsfreien Einsatz von mineralischem Recycling- und Bodenmaterial im Rahmen von Bauvorhaben öffentlicher und privater Bauträger.
Das Ziel sollte sein:
1. Eine sachgerechte Beschreibung von Grenzwerten mit den entsprechenden Einsatzfällen kann unter Betrachtung der geogenen und anthropogenen Vorbelastungen die Lösung für einen deutlich verbesserten Einsatz der Sekundärbaustoffe sein.
2. Anpassung der Grenzwerte in den einschlägigen Bestimmungen des Gewässer- und Bodenschutzes nachdem eine Folgenabschätzung und Risikoanalyse durchgeführt worden ist.
Deshalb sollten laut DGAW Anpassungen im Vergabeverfahren, der HOAI, der Bauordnung, der Deponieersatzbaustoffverordnung, der Deponieverordnung und der zukünftigen Mantelverordnung vorgenommen werden, damit Folgendes erreicht werden kann:
Anpassung der einschlägigen Ländererlasse zum Einsatz von mineralischen Stoffen
Einheitliche Analytikvorgaben
Funktionale Ausschreibungen bei öffentlichen Bauvorhaben mit realisierbaren und angemessenen Eigenschaften, die Sekundärbaustoffe nicht diskriminieren
Umstellung der HOAI und Fördermittelpraxis, die sich nach der Höhe der geplanten Kosten richten, was den Einsatz teurer Naturbaustoffe indirekt fördert und im Widerspruch zum Sparsamkeitsprinzip steht
Fachliche Beratung der öffentlichen Bauträger soll kostengünstige Sekundärbaustoffe empfehlen
Förderung von Einsatzmöglichkeiten der mineralischen Sekundärbaustoffe bei Haftungsfreistellung für „Altlasten von morgen“, wenn die Entwicklung der Grenzwerte aus ökologischen Gründen die recycelten Materialien anders bewerten wird, unter der Voraussetzung, dass im Zeitpunkt der Verwendung die ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen wird
Förderung von Forschungsprojekten zur Entwicklung und Verbesserung von Einsatzmöglichkeiten der mineralischen Sekundärbaustoffe
Frühzeitige Umsetzung der Forschungserkenntnisse in großen Pilotprojekten, um möglichst schnell deren Praxistauglichkeit zu erproben
Die fachlich fundierten Forderungen der Fachverbände sollten berücksichtigt werden
Die Branche ist bestrebt, definierte Baustoffe herzustellen, für die es baustoffübliche Gewährleistungen gibt. Diese Bemühungen werden von Teilen der Gesetz- und Verordnungsgeber leider ignoriert.
Zukünftig sollten Sekundärbaustoffe in den einschlägigen Regelwerken als eigenständiger Baustoff behandelt werden. Ein Vergleich zu Naturkies, wie zurzeit häufig vorgenommen, sei nicht sachgerecht und behindere die Ressourcenziele.
Die DGAW fordert, um die Recyclingwirtschaft voran zu bringen, die Sicherstellung, insbesondere von den öffentlichen Auftraggebern für Bauvorhaben, dass die Sekundärbaustoffe nicht weiter und aktuell zunehmend gegenüber Naturbaustoffen diskriminiert werden. Sie sollten bei Ausschreibungen sogar einen Vorrang gegenüber Primärbaustoffen haben. Der Vergleich Primär- zu Sekundärbaustoff müsse aus Gründen der Ressourcenschonung, aber auch des Umweltschutzes, eindeutig für den Sekundärbaustoff ausfallen.