„Die AwSV darf nicht dazu führen, dass Recyclinganlagen in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Der Gedanke des Umweltschutzes wird ad absurdum geführt, wenn die Betriebe Auflagen mit höchst fragwürdigem Umweltnutzen erfüllen sollen und genau diese Vorschriften dann dazu führen, dass sie das Recycling einstellen müssen“, so die Einschätzung von bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock zu einer Beschlussempfehlung eines Unterausschusses des Bundesrats zum Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Die Empfehlung sieht vor, dass die AwSV entgegen des Regierungsentwurfs nun doch keine Erleichterungen für unproblematische (Abfall-) Gemische wie Altglas, Altpapier, Verpackungsabfälle, Schrotte, Bauschutt, Böden oder Altholz enthalten soll. Dabei hatte die Bundesregierung zuvor völlig sachgerecht und praxisnah argumentiert, dass die Verordnung für Stoffe und Gemische entwickelt wurde und nicht für solche Abfälle, von denen in der Regel keine Gefährdung ausgeht. Weitergehende aufwendige Maßnahmen wie zusätzliche kostenintensive Platzbefestigungen, Überdachungen oder Rückhaltebecken sowie zusätzliche chemische Analysen jeder Sekundärrohstofflieferung hält die gesamte Branche für völlig überzogen, denn die Recyclingbetriebe in Deutschland unterliegen bereits strengen abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und werden durchgängig überwacht.
Sollten die Verschärfungen nun tatsächlich auch für feste (Abfall-)Gemische kommen, hätte dies immense Kosten für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zur Folge, die in keinem Verhältnis zu den mit der AwSV verfolgten Umweltschutzzielen stehen. Vielmehr minderten sie die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Entsorgungs- und Recyclingunternehmen und vernichteten in der Konsequenz Arbeitsplätze, befürchtet Rehbock, denn die Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen wäre gefährdet und Investitionen in Neuanlagen würden verhindert.
In einem Brief fordert der bvse die Umwelt- und Wirtschaftsminister der Bundesländer deshalb gemeinsam mit VDM, BR Bayern, BDSV, BDE und BAV auf, sich für die Beibehaltung der Erleichterungen für unproblematische (Abfall-) Gemische einzusetzen und den Vorschlag des Unterausschusses in diesem Punkt zurückzuweisen.