Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Benennung eines allein zuständigen Gerichtsstands und die Berufung möglichst nur eines Verwalters vor. Dies soll vor allem schwierigere Insolvenzverfahren effizienter organisieren und so teure Reibungsverluste vermeiden.
So kann es in der Praxis vorkommen, dass eine Konzernmutter in die Pleite schlittere, eine Tochterfirma aber weiterhin wirtschaftlich gesund sei. Dann sei die Rettung dieses Tochterbetriebs sehr schwierig, da er steuerlich für das Mutterunternehmen hafte.
Zwar könnten sich die Verwalter bei der Abwicklung von Insolvenzen nach geltendem Recht bislang auch so helfen, doch sei dies oft „am Rande des Erlaubten“ geschehen. Der Gesetzesentwurf findet daher weitgehend Zustimmung.
Kritik üben Experten jedoch an den Details. So forderten Sachverständige im Rahmen der Anhörung eine noch engere Verzahnung des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht.