„Der Referentenentwurf für eine Novellierung des Elektrogesetzes geht aus Sicht der Sekundärrohstoffwirtschaft in die richtige Richtung. Vor allem die Meldepflicht für die durch die Kommunen optierten Mengen ist zu begrüßen. Damit wird klar geregelt, dass derjenige, der Mengen erfasst, diese in jedem Fall an die Stiftung Elektroaltgeräte melden muss. So kann ein hohes Maß an Transparenz bei der Erfassung dieses Mengenstroms erreicht werden“, lobt BDE-Präsident Peter Kurth den Entwurf.
Kritische sehe der Verband allerdings, dass der Zeitraum, für den Kommunen sich zur Selbstvermarktung von Elektroaltgeräten verpflichten, von einem auf drei Jahre ausgedehnt werden soll. „Für die Elektro-Recycler würde eine Vertragslaufzeit über drei Jahre bedeuten, dem Risiko hoher Rohstoffpreisschwankungen ausgesetzt zu sein“, sagt Kurth. „Der Vorteil gewonnener Planungssicherheit bei der Stiftung Elektroaltgeräte würde über einen sehr langen Zeitraum von den Recyclern geschultert. Die 3-Jahresfrist ist nur akzeptabel, wenn Preisanpassungen anhand eines Rohstoffpreisindex ermöglicht würden.“
Grundsätzlich zu begrüßen sei die Neuregelung, dass Elektrogeräte auch über den Einzelhandel erfasst werden müssen. Es sei aber davon auszugehen, dass durch die Vielzahl der Erfassungsstellen auch Schlupflöcher entstehen werden. Es müsse daher im Vollzug sichergestellt werden, dass nachweisbar alle Mengen zur Erstbehandlung in zertifizierte Anlagen gebracht werden.
Außerdem fordert der Verband, dass Standards an eine Erstbehandlungsanlage festgelegt werden. Künftig sollte nach Auffassung des BDE eine Betriebsgenehmigung zur Erfassung und Aufbereitung nur erhalten, wer die Anforderungen des LAGA-Merkblattes M31 erfüllt. Der Verband hofft, dass die Änderungen bei den Anhörungen im Bundestag und im Bundesrat eingefügt werden.