Wie die Verbände mitteilen, befindet sich der Entwurf momentan im Abstimmungsverfahren der Mitgliedstaaten. Die Anlaufstellen-Leitlinie betreffe die grenzüberschreitende Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen der Grünen Listen, also der Anhänge III, IIIA und IIIB zur Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Mit dieser Leitlinie solle der Annex VII konkretisiert sowie eine detaillierte Hilfestellung in Form von Ausfüllhinweisen für dessen einzelne Felder gegeben werden.
Die Verbände erinnern nach eigenen Angaben in ihrer Stellungnahme an die bereits seit Juli 2007 bestehenden Behinderungen der Abfallverbringung und appellieren an die Mitgliedstaaten, diese jetzt nicht noch zusätzlich zu verstärken. „Neben den in Art. 18 VO 1013/2006 enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen sowie der unterschiedlichen
Anwendung dieser Begriffe in den einzelnen Mitgliedstaaten wird die Kriminalisierung von formalen Fehlern beim Ausfüllen des Annex VII-Dokuments beklagt“, heißt es in der Stellungnahme. Zudem würden Geschäftsgeheimnisse von Händlern beim grenzüberschreitenden Streckenhandel unzureichend geschützt, da die Händler gezwungen würden, ihre Bezugsquellen nicht nur gegenüber den zuständigen Behörden, sondern auch gegenüber ihren Abnehmern offen zu legen.