Nach Angaben des EU-Parlaments, dürfen in der EU zugelassene Schiffe künftig nur noch in Anlagen abgewrackt werden, die durch die EU genehmigt wurden. Die Vereinbarung wurden am Dienstag, 22. Oktober, im Rat angenommen.
„Ich möchte betonen, dass dies kein Angriff gegen Indien, Bangladesch oder Pakistan ist, die die Strandung als Abwrackmethode praktizieren“, sagte der Berichterstatter Carl Schlyter (Grüne/EFA, SE) zu der Entscheidung. „Dies ist ein Angriff gegen die Methode selbst, die gefährlich und höchst umweltschädlich ist. Diese Verordnung ist ein Anreiz für diese Länder, die notwendigen Investitionen für geeignete Schiffsrecyclinganlagen vorzunehmen – in dem Bemühen um sichere und umweltgerechte Arbeitsplätze.“
Wie das EU-Parlament weiter mitteilt, müssen die Recyclinganlagen speziellen Anforderungen entsprechen, zertifiziert sein und regelmäßig geprüft werden. Schiffe aus EU- und Nicht-EU-Ländern seien durch die Verfügung insofern betroffen, als dass sie ein Bestandsverzeichnis von gefährlichen Stoffen mitführen müssen, sobald sie einen Hafen der EU anlaufen. Maßnahmen zur Durchsetzung, einschließlich von Sanktionen, sollen durch die Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Die Verordnung wird laut Mitteilung frühestens zwei Jahre und spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten auf Schiffe anwendbar. Die Bestimmungen für Schiffsrecyclinganlagen gelten ein Jahr nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, das heißt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung.