„Der BDE hat sich bereits in den Jahren 2006 und 2007 mit Beschwerden gegen die in Deutschland bestehende Mehrwertsteuer-Ungleichbehandlung im Abwasser- und Abfallbereich an die Kommission gewandt“ sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Daher freuen wir uns, dass die Kommission das Problem auf europäischer Ebene nun mit einer Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie grundsätzlich angehen will.“ Es stünden fünf Reformmodelle zu Auswahl.
Nach BDE-Angaben hat die Europäische Kommission am 14. Oktober 2013 ein Konsultationspapier zur Überprüfung der bestehenden Mehrwertsteuer-Vorschriften für öffentliche Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten vorgelegt. Darin würden sie die Probleme schildern, die sich aus ihrer Sicht aus den derzeitigen Regelungen zur Befreiung der öffentlichen Einrichtungen und der Gemeinwohltätigkeiten von der Mehrwertsteuer ergeben. Darüber hinaus richte die Kommission eine Reihe von Fragen an interessierte Kreise. Der Konsultationsprozess dauert bis zum 14. Februar 2014.