„Bargeld muss als gesetzliches Zahlungsmittel in der Metallwirtschaft erhalten bleiben und jeder Unternehmer sollte frei entscheiden, welche Zahlungsart er bevorzugt“, sagt der bvse-Vizepräsident und Fachverbandsvorsitzender Schrott, E-Schrott, Kfz-Recycling, Klaus Müller, beim Schrott-Forum seines Verbandes Mitte Oktober.
Der Ankauf von Metallschrott mit Bargeld sei ein ordnungsgemäßes Geschäft und die Branche wehre sich dagegen, dass mit dem Barankauf von vornherein Betrug unterstellt werde. Da aber die deutsche Finanzverwaltung laut bvse dazu neigt, dem Unternehmer das volle Risiko beim Barankauf aufzubürden, müsse er eine entsprechende aktive Vorsorge treffen, wenn er den Vorsteuerabzug und den Betriebsausgabenabzug nicht verlieren will. Der bvse verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung, die anerkenne, dass dem Ankäufer nicht der Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug versagt werden könne, wenn er zum Beispiel die Strohmanneigenschaft seines Lieferanten nicht erkannt habe und auch bei angemessener Sorgfalt nicht erkennen konnte.
Der bvse rät daher jedem Unternehmer, der den Barankauf von Metallen durchführt, über eine möglichst sichere belegmäßige Erfassung die Sicherung des Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzugs zu gewährleisten. „Leider existieren von Seiten der Finanzbehörden keine allgemeinverbindlichen Vorgaben für unsere Branche“, heißt es in der Mitteilung. Der bvse- Fachverband Schrott, E-Schrott, Kfz-Recycling erarbeitet nach eigenen Angaben deshalb einen Leitfaden, mit dem es den Mitgliedern möglich sein wird, die Bargeschäfte steuer- und strafrechtlich gesetzeskonform durchzuführen.