Bvse-Geschäftsführer Thomas Braun bekräftigte in einer aktuellen Presseaussendung, dass direkte Vorteile für die Unternehmen der Altpapierbranche nicht in allen Fällen durch ein vorzeitiges Abfallende gegeben sind. Er verweist unter anderem darauf, dass den Altpapierentsorgern mehr Bürokratie sowie finanzieller und gegebenenfalls technischer Mehraufwand ins Haus stehen. Demgegenüber können sich Vorteile im Produktstatus zumindest im Rahmen einer grenzüberschreitenden Altpapierverbringung ergeben. Unterm Strich müssten die Unternehmen klug abwägen, ob für sie eine Vermarktung von Altpapier als Produkt ein tragfähiges Modell für die Zukunft darstellt.
Die Kritik der Dachorganisation der europäischen Papierindustrie CEPI, dass ein Ende der Abfalleigenschaft von Altpapier die Altpapierqualität und das hohe Niveau des Papierrecyclings in Europa gefährde, teilt der bvse nicht. CEPIs Behauptung sei absurd, so der bvse. Und betont: Die anspruchsvollen Vorgaben der Abfallende-Verordnung unterstützten ein qualitativ erstklassiges Produkt Altpapier und förderten damit den Recyclingaspekt.
In dieser Woche verabschiedete der Ministerrat der Europäischen Union die Beschlussvorlage zur Ratsverordnung über die Festlegung von Kriterien zum Abfallende von Altpapier. Das Europäische Parlament muss nun der Beschlussvorschlage zustimmen, damit die Abfallende-Verordnung für Altpapier geltendes Recht in der Europäischen Union werden kann.