Wie der VDM mitteilt, werden durch die SBB auch nachweispflichtige – das heißt gefährliche Abfälle zu Verwertung – die nicht andienungspflichtig sind, nach einen prozentualen Gebührensatz abgerechnet. Dieser betrage aktuell 1,75 Prozent der Entsorgungskosten für Abfälle zur Verwertung. Bei andienungspflichtigen und zugewiesenen Abfällen zur Beseitigung liegt der Satz bei 2,0 Prozent. Für die Abrechnung der Prozentgebühren seien Informationen aus den entsprechenden
Entsorgerrechnungen zu den jeweiligen Entsorgungsnachweisen/Begleitscheinen nötig.
In Hamburg wird laut VDM eine Gebühr in Höhe von 5,75 Euro je Begleitschein verlangt. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um elektronisch zu führende Begleitscheine handelt, die über die ZKS zu senden sind.
Der VDM bemängelt, dass mit dieser Gebührenberechnung und dem damit verbundenen
Mehraufwand für Abfallerzeuger, Verwerter und Entsorger dem Gesetz zur elektronischen
Presseinformation Nachweisverordnung entgegen gewirkt werde. „Es kann nicht angehen, dass die Länder durch immer neue Gebühren ihre maroden Haushalte zu finanzieren suchen. Besser wäre es zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre überflüssige Vorschriften abzuschaffen und somit den Verwaltungsaufwand der Vollzugsbehörden merklich zu reduzieren“, sagt VDM Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz.