Über die künftige Rolle von Biomasse auf dem Energiemarkt wurde bei einer Veranstaltung der DGAW zum Thema „Biomasse als Regelenergie“ in Berlin. Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende kann laut DGAW nur gelingen, wenn zum Ausgleich der höheren Stromnetzschwankungen – verursacht durch die fluktuierende Einspeisung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen – Regelleistung durch andere geeignete Anlagen angeboten wird. Bedarfsgerechte Energie könne bereitgestellt werden, indem in Zeiten geringer Nachfrage die Stromproduktion gedrosselt und in Zeiten hoher Nachfrage gezielt Strom eingespeist werde.
Zum anderen könnten durch Einspeisung von Regelenergie kurzfristige Frequenzschwankungen im Stromnetz ausgeglichen werden. Die Biomasse als regenerativer Energieträger biete die Chance den Regelbedarf mit abzudecken, feste Biomasse könne verstärkt zur Bereitstellung von Regelenergie beitragen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2012 hat nach Ansicht der DGAW mit der Einführung der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell (zur Förderung der bedarfsgerechten Einspeisung) und der Flexibilisierungsprämie für Biogasanlagen einen ersten Schritt zur Förderung der Bereitstellung von Regelenergie beschritten
Gegenstand der Diskussion waren auch hydrothermale Karbonisierungsanlagen (kurz: HTC-Anlagen). Ob HTC-Anlagen oder angepasste energetische Verwertungsanlagen der Weg der Zukunft sind, wurde angesichts der wirtschaftlichen und derzeitigen großtechnischen Erfahrungen unter den Teilnehmern kontrovers diskutiert
Einig waren sich die an der Veranstaltung teilnehmenden Stromlieferanten und Anlagenbetreiber aber darin, dass Biomasseanlagen zukünftig zur Gewährleistung einer kosteneffizienten und sicheren Energieversorgung ihre Flexibilität und Steuerbarkeit einbringen müssen. Dies gilt laut DGAW sowohl für Biogas-, Deponiegas- und Biomasseheizkraftwerke.