Wird dieser Zeitrahmen nicht eingehalten, werde der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, kündigt die Europäische Kommission an. Nach den in Großbritannien noch gültigen Abfallendekriterien ist verarbeitetes Heizöl, das aus gebrauchtem Schmieröl hergestellt wird, als Produkt klassifiziert. Damit ist es dem nativen Heizöl gleichgestellt.
Die Kommission befürchtet, dass nach den aktuellen Abfallendekriterien bestimmte Schadstoffe in hohen Konzentrationen im recycelten Altöl enthalten bleiben und bei der Verbrennung freigesetzt werden könnten. Die Verbrennungsanlagen, in denen dieses Öl verbrannt werde, seien nicht ausreichend ausgerüstet, um die mit Schwermetallen, Chlorwasserstoff und Halogenen verunreinigten Abgase säubern zu können.