Daher hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf zur Änderung dieses Ausführungsgesetzes vorgelegt. Der Bundesrat macht laut einer Mitteilung des Bundestags in seiner Stellungnahme drei Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt.
Abnahme von Abfällen in der Binnenschifffahrt
Bei der Sammlung, Abgabe und Abnahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt wird ein elektronisches Bezahlsystem eingeführt. Dazu sei es notwendig, die im Ausführungsgesetz enthaltenen Ordnungswidrigkeitentatbestände anzupassen, erklärt der Bundestag.