Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE): „Mit dem gestern erzielten Kompromiss müssen auch deutsche Kommunen dann ein faires und transparentes Verfahren beim Zugang zu Konzessionsverträgen anwenden, wenn sie ihre Stadtwerke ganz oder teilweise privatisiert haben und mit diesen privatisierten Versorgern Verträge abschließen wollen. Dies trägt unserer Forderung Rechnung, öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Unternehmen ein nützliches Instrumentarium zur gemeinschaftlichen Erbringung effizienter, qualitativ hochwertiger und kostengünstiger Leistungen für den Bürger an die Hand zu geben.“
Der BDE bedauert jedoch, dass die Mitglieder des Binnenmarktausschusses die Ausnahmen für ausschreibungsfreie Konzessionsvergaben zwischen öffentlichen Stellen erheblich erweitert haben. So müssten nach den Vorstellungen des Binnenmarktausschusses auch bei In-House-Vergaben von Konzessionen die beauftragten Stellen nur 80 Prozent ihrer Tätigkeiten für die konzessionsvergebende Stelle erbringen. Die verbleibenden 20 Prozent könnten in Konkurrenz zu privaten Unternehmen am Markt erbracht werden. Problematisch ist in den Augen des BDE auch die Ausnahme von Konzessionsvergaben an verbundene Unternehmen. Der öffentlichen Hand sei es damit erlaubt, an von ihr beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen ohne Ausschreibung Konzessionen zu vergeben.
„Die Mitglieder des Binnenmarktausschusses haben sich leider im Hinblick auf die Konzessionsrichtlinie dem starken kommunalen Druck gebeugt und die Interessen von Kommunen und Stadtwerken über freien und fairen Zugang für private Dienstleister zu Konzessionsverträgen – und damit über den freien Binnenmarkt und die Interessen der Bürger – gestellt“, bedauert BDE-Präsident Kurth. „Konzessionen bieten einen guten Rahmen für die Einbindung von privatem Know-how und Kapital in die Erbringung öffentlicher Leistungen. Solche öffentlich-privaten Partnerschaften fördern Innovationen und führen zu qualitativ höherwertigen und preiswerteren Leistungen für die Bürger“, so Kurth weiter.
Der BDE begrüßt allerdings, dass sich die Mitglieder des Binnenmarktausschusses nicht die von einigen deutschen Ausschussmitgliedern fraktionsübergreifend getragene Forderung der deutschen Kommunen und Stadtwerke nach einem Ausschluss des Wassersektors aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie zu eigen gemacht haben. Der starke Druck aus Deutschland habe jedoch zu einem Kompromiss geführt, der eine Übergangsfrist für bestehende Wasserkonzessionen von Stadtwerken und öffentlichen Unternehmen vorsehe. Bestehende Konzessionen könnten demnach innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie ohne Ausschreibung verlängert werden, dürften dann allerdings nur noch bis Mitte 2020 laufen. In dieser Zeit könnten die betreffenden Stadtwerke und Kommunen ihre Tätigkeiten umstrukturieren, um so die Voraussetzungen für ausschreibungsfreie Konzessionsvergaben, etwa als In-House-Vergaben oder Vergaben an verbundene Unternehmen, zu erfüllen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Dabei ist die Konzessionsrichtlinie kein Mittel für Privatisierungen – private Beteiligung gibt es nur, wenn die öffentliche Hand eine Leistung nicht mehr alleine erbringen kann oder will und sich privater Partner bedient. Am Anfang steht immer der Wille und die Entscheidung der Kommune.“