Durch die Ausweitung werde der Wettbewerb erheblich zu Lasten der privaten Unternehmen, die keine geschützten „In-House-Bereiche“ haben, verzerrt, so der BDE. Der BDE hatte gefordert, dass die In-House-Gesellschaften – wenn die Auftragsvergabe an sie nicht dem Vergaberecht unterliegen soll – ausschließlich für ihre Auftraggeber tätig sein dürfen. Auch bei den Voraussetzungen für ausschreibungsfreie Kooperationen zwischen öffentlichen Einrichtungen habe der Binnenmarktausschuss Abstriche am Kommissionsentwurf gemacht und so der Umgehung des Vergaberechts „Tor und Tür geöffnet“.
„Der Binnenmarktausschuss hat die Interessen von Kommunen und öffentlichen Auftraggebern leider eindeutig über die Interessen der Bürger und der mittelständischen Wirtschaft gestellt“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. Weite Ausnahmen vom Vergaberecht widersprächen den Zielen der Reform. Eine Vielzahl von Aufträgen werde so dem Markt und dem Wettbewerb entzogen. Außerdem finde bei In-House-Vergaben und öffentlich-öffentlichen Kooperationen kein Preis- und Leistungsvergleich am Markt statt, wie es bei Ausschreibungen der Fall ist. „Die Bürger bekommen dadurch nicht die beste Leistung zum besten Preis“, sagte Kurth.
Der BDE hofft nun, dass das Europäische Parlament, das über den Vorschlag des Binnenmarktausschusses im neuen Jahr abstimmt, die erweiterten Ausnahmeregelungen wieder ein Stück weit zurücknimmt.
Ziel der Neufassung des EU-Vergaberechts ist es laut BDE, das öffentliche Beschaffungswesen stärker auf die Ziele der EU-2020-Strategie auszurichten und so zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum in der EU beizutragen. Dazu sollen die Vergaberegelungen vereinfacht und effizienter gemacht werden. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Bietern aus anderen Mitgliedsstaaten soll dadurch die Beteiligung an der öffentlichen Auftragsvergabe ermöglicht werden. Die Kommission hat dabei erstmals die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu ausschreibungsfreien In-House-Vergaben und öffentlich-öffentlichen Kooperationen kodifiziert.
Der BDE hatte die Vorschläge der EU-Kommission zur Neufassung des Vergaberechts im Vorfeld grundsätzlich begrüßt. Problematisch waren aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft jedoch einige Regelungen zur Kodifizierung der Ausnahmen von In-House-Vergaben und öffentlich-öffentlichen Kooperationen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts. Dies habe nun der Binnenmarktausschuss erheblich ausgeweitet.