„Die Initiative von BDI, BDE, BDZV, bvse, INGEDE und VDZ, die sich im Schwerpunkt auf die wettbewerbswidrigen Beschränkungen bei der gewerblichen Sammlung von Altpapier bezieht, wird von der BDSV aus Sicht der gewerblichen Schrottsammler voll unterstützt“, bezieht Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), wörtlich Stellung.
„Auch die Schrottbranche hat erheblich unter den angekündigten oder bereits verfügten Sammlungsverboten der Abfallbehörden zu leiden. Erhebliche Verunsicherung, die nach den Berichten unserer Mitgliedsfirmen schon zu ersten Zulieferungsengpässen geführt hat, macht sich breit. Auch wir wenden uns mit aller Entschiedenheit gegen die Begründung eines Sammlungsmonopols zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger“, führt Cosson weiter aus.
Der vor kurzem gemachte Vorstoß des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), man möge wegen der bezweifelten Europarechtskonformität der deutschen KrWG-Regelung „keine Debatten neu aufrollen“, ist seiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass man auch im kommunalen Lager zu zweifeln beginnt, ob die deutsche Regelung die Prüfung durch die EU-Kommission beziehungsweise den Europäischen Gerichtshof bestehen wird.
„Beschwerden der Mitgliedsunternehmen flattern täglich ins Haus“
„Was unsere gemeinsam mit dem Verband Deutscher Metallhändler (VDM) bereits im Mai eingereichte Beschwerde betrifft, können wir aus den ersten Vertiefungsgesprächen berichten, dass die Mitarbeiter der betroffenen Generaldirektionen äußerst interessiert waren und weitere Prüfung zugesagt haben“, sagt der BDSV-Hauptgeschäftsführer. Die Sammlungsverbote, die den BDSV-Mitgliedern und ihren Geschäftspartnern aus dem Kleinsammlerbereich praktisch täglich ins Haus flattern würden, leite die BDSV konsequent nach Brüssel weiter.
„Es mag sein – wie der VKU behauptet –, dass die Bundesregierung die Europarechtskonformität des Gesetzes auf der Grundlage einer früheren Entwurfsfassung ‚genau geprüft‘ hat. Tatsache ist aber, dass im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss eine Gesetzesregelung aus der Taufe gehoben worden ist, die mit dem ursprünglichen Überprüfungsobjekt der Bundesregierung nichts mehr zu tun hatte“, so Cosson abschließend.