Bei der Sitzung des Ausschusses des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) wurde deutlich: Nachhaltige Kraftstoffe, neue Antriebs- und Assistenzsysteme leisten nicht nur einen Umweltbeitrag, sondern sorgen auch für Kosteneinsparungen bei gleichzeitiger Optimierung der Arbeitsabläufe.
Einer der wichtigsten Aspekte für die Verwaltung eines Fuhrparks sei die Maximierung des Wirkungsgrades bei gleichzeitiger Gewährleistung, dass Abholung und Lieferung pünktlich und sicher ablaufen. Flottenmanagementsysteme bieten sowohl für den Disponenten als auch den Eigentümer neue Werkzeuge, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Fahrer die Fahrzeuge sicher und so effizient wie möglich nutzen, wie Dr. Philipp von Witzendorff (Daimler FleetBoard GmbH) deutlich machte.
Im Bereich Telematik setze die Daimler FleetBoard seit zwölf Jahren Benchmarks in der Telematikbranche, so von Witzendorff. Das System ist laut bvse heute schon bei einigen bvse-Mitgliedern eine wichtige Unterstützung im betrieblichen Ablauf ihrer Unternehmen.
FleetBoard liefere beispielsweise Daten über einzelne Touren und die Fahrweise. Auf dieser Basis könnten zum Beispiel durch Fahrerschulungen Verbesserungen erzielt werden, die zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch, weniger Verschleiß und Unfallschäden führten. Auch Lenk- und Ruhezeiten könnten so optimal geplant werden. Darüber hinaus stelle das System auch Information über den Auftragsstatus oder Fahrzeugzustand zur Verfügung. Eine Anbindung an das Lohn- und Spesensystem sei ebenfalls möglich.
Mit dem Einsatz von Telematik lassen sich nach bvse-Angaben bis zu 75 Prozent der fahrzeugbezogenen Kosten beeinflussen. Allein bei den einen Großteil der Kosten ausmachenden Kraftstoffkosten ließen sich bis zu 15 Prozent einsparen. Aber auch Administrations- und Prozesskosten könnten je nach Einsatz spürbar gesenkt werden. Und bei weniger Kraftstoffverbrauch werde gleichzeitig auch weniger CO2 frei. Darüber hinaus ermögliche das System auch Einsparungen bei Reparatur und Wartung, Versicherungen und Maut.
Gas statt Diesel – Einsparpotenzial von 50 Prozent
Alexander Kleistner (Daimler AG, Mercedes Benz Vertrieb Deutschland) machte auf der diesjährigen bvse-Jahrestagung deutlich, dass Fahrzeuge mit Gasantrieb eine Alternative gerade auch für die Entsorgungswirtschaft sein können. „Im Vergleich zum Dieselfahrzeug können bis zu 50 Prozent der Kraftstoffkosten eingespart werden, sodass sich die etwas höheren Anschaffungskosten schnell auszahlen“, so Kleistner.
Durch den im Vergleich zu Dieselfahrzeugen deutlich umweltfreundlicheren Gasantrieb leisteten die gasbetriebenen Lkw von Mercedes einen Beitrag zum aktiven Umweltschutz. Mit den bis zu 50 Prozent geringeren Geräuschemissionen seien die Fahrzeuge auch für den städtischen Einsatz nachts oder am frühen Morgen geeignet. Feinstaub und Partikelemissionen würden vermieden. Durch die geringen CO2-Emissionen seien auch Einsparungen bei der Kfz-Steuer möglich.
Die Fahrzeuge könnten nicht nur mit herkömmlichem Erdgas in komprimierter Form (CNG), sondern auch mit regenerativem Biogas sowie flüssigem Erd- und Biogas betrieben werden. Letzteres könnte gerade ab 2015 besonders interessant werden. Aufgrund der bis dahin angestrebten flächendeckenden Sammlung von Bioabfall könnte die Biogasproduktion noch einmal deutlich zunehmen. Für den Kunden bleibe indes vieles wie gewohnt: Der Aufbau der Lkw sei der Gleiche wie bei der Diesel-Variante und auch bei der Lebensdauer gebe es heute keinen Unterschied mehr. Von einer Nachrüstung von Diesel auf Gas riet der Experte jedoch ab, hier seien durch die hohen Umrüstkosten kaum Einsparungen zu realisieren.
Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die Logistik
Neben den zukünftigen technischen Anforderungen hält zudem das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Branche im Bereich Logistik Neuerungen bereit. bvse-Justiziarin Eva Pollert informierte die Teilnehmer der Ausschusssitzung deshalb über die Auswirkungen des Gesetzes für den Transport von Abfällen. So müssen Beförderer seit dem 1. Juni 2012 den Transport aller nicht gefährlichen Abfälle (§ 53 KrWG) anzeigen, für gefährliche Abfälle ist eine Erlaubnis (§ 54 KrWG) einzuholen.
Dabei gelte es, einige Fallstricke zu beachten: Beispielsweise könnten zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe von der Erlaubnispflicht für gefährliche Abfälle befreit sein, nicht jedoch von der Anzeigepflicht für nicht gefährliche Abfälle. Darüber hinaus sind laut Eva Pollert Fahrzeuge die Abfälle befördern, künftig mit einem A-Schild zu versehen.