Besorgt äußern sich die drei Verbände darüber, dass das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seit seiner Novelle 2011 den rechtssicheren Netzerwerb weiter erschwert. Auch angesichts des bestehenden Rechtsrahmens nähmen Gerichte und das Bundeskartellamt in jüngster Zeit gegenüber Netzübernahmen durch Kommunen und kommunale Unternehmen eine kritische Haltung ein. Vielfach würden Vergabekriterien als wettbewerbswidrige Bevorzugung eigener kommunaler Unternehmen ausgelegt und für unzulässig erklärt.
„Beim Wettbewerb um Strom- und Gasnetzkonzessionen darf das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht eingeschränkt werden. Wir fordern im Rahmen der derzeitigen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes klare Regelungen für eine rechtssichere Konzessionsvergabe, die auch kommunale Netzübernahmen ermöglichen“, erklären die drei Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Hans-Joachim Reck (VKU).
Im Fokus der Netzübernahmen steht laut Mitteilung der Verbände dabei vor allem das Gelingen der Energiewende. „Die Kommunen und ihre Unternehmen engagieren sich gemeinsam für den Umbau des Energiesystems“, so die Hauptgeschäftsführer. Der Neuabschluss von Konzessionsverträgen eröffne Kommunen und kommunalen Unternehmen viele Handlungsoptionen, die über den reinen Netzbetrieb hinausgehen würden. „Das Energiesystem wird sich künftig stärker dezentral ausrichten. Eine besondere Rolle spielen dabei die Verteilnetze, die überwiegend von kommunalen Versorgern betrieben werden. Auch deshalb ist es richtig, dass sich Stadtwerke um auslaufende Konzessionsverträge bewerben“.
Die Informationsbroschüre „Konzessionsverträge – Handlungsoptionen für Kommunen und Stadtwerke (2012)“ wurde erstmals 2009 herausgegeben. Im Mittelpunkt der Neuauflage stehen die aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen, netzwirtschaftliche Effekte sowie Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende und neu gegründete Stadtwerke. Zahlreiche Gast- und Praxisbeiträge skizzieren die Erfahrungen, die Kommunen und kommunale Unternehmen mit der Konzessionsübernahme vor Ort gemacht haben.