Das Berufungsgericht von Douai habe mit seiner Entscheidung das Urteil des Zivilgerichts von Béthune aus dem Jahr 2007 bestätigt, wie der französische Recycling-Spezialist mitteilt. Damals hatten die Richter die Klage der Konkursverwalter von Metaleurop Nord SAS auf Verurteilung von Recylex SA zur Ausfalldeckung ihrer Tochtergesellschaft Metaleurop Nord SAS in Höhe von 50 Millionen Euro zurückgewiesen. Sie hatten Recylex SA nicht als faktischen Geschäftsführer der Metaleurop Nord SAS betrachtet.
Die Konkursverwalter von Metaleurop Nord haben nun zwei Monate Zeit, um die Möglichkeit einer Revision beim Verfassungsgericht gegen dieses Urteil zu prüfen.