Zentrale Punkte wie die konkrete Umsetzung der Abfallhierarchie, aber auch die Zukunft der gewerblichen Sammlung, seien noch nicht hinreichend klar, bemängelt der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).
Dem Verband liegen eigenen Worten zufolge Hinweise vor, wonach offenbar kleine und mittelständische private Dienstleister durch besonders kostspielige Genehmigungsbescheide von der gewerblichen Sammlung abgeschreckt werden sollen. „Nach unseren Informationen weisen einzelne Kommunen darauf hin, dass für die Bearbeitung von Anträgen auf gewerbliche Sammlungen Gebühren von bis zu 3.500 Euro erhoben werden können. Das ist für etliche Marktteilnehmer schlicht nicht leistbar“, sagt Kurth.
Auffällig sei ferner, dass einige Kommunen die Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes betont restriktiv auslegen. So sollen laut BDE Entsorgungsunternehmen vor Beginn einer gewerblichen Sammlung den vertraglichen Nachweis erbringen, dass für einen Stoffstrom (beispielsweise Altpapier) über den gesamten Zeitraum der gewerblichen Sammlung vertraglich gebundene Verwertungswege und Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Dieser Nachweis sei jedoch häufig schon deshalb nicht möglich, weil die Vertragspartner der Entsorgungsdienstleister (zum Beispiel Papierfabriken) aufgrund der Volatilität des Marktes nur eng befristete Zusagen über Mengenabnahmen machen würden. Ohne den Komplettnachweis riskierten die privaten Dienstleister indes die Untersagung der beantragten gewerblichen Sammlung.
Ob Kommunen selbst in größerem Umfang Wertstoffsammlungen durchführen wollen, wie es derzeit besonders im Alttextilbereich zu beobachten sei, stehe wenige Tage nach Ablauf der offiziellen Frist zur Anzeigepflicht bestehender gewerblicher Sammlungen noch nicht hinreichend fest.
„Dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz den Recyclingstandort Deutschland nicht entscheidend voranbringen wird, zeichnet sich bereits jetzt ab“, ist BDE-Präsident Peter Kurth überzeugt. „Wir appellieren daher an die Politik, bei den anstehenden Gesetzgebungsvorhaben klare Signale für eine bessere stoffliche Verwertung zu setzen.“ Hierzu zählen nach Ansicht des BDE insbesondere die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräte-Richtlinie WEEE sowie die Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung.
Was die Einführung der Wertstofftonne angehe, hätten etliche Städte und Landkreise interessante Projekte gestartet. Diese sollten bei der Erarbeitung eines Gesetzes zur Einführung der Wertstofftonne ebenso berücksichtigt werden wie die Erfahrungen aus der novellierten Verpackungsverordnung. „Hier geht eindeutig Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, sagt Kurth.