Im Rahmen der Untersuchungen durch die Umweltbehörden werde nun auch zu prüfen sein, inwieweit die Zuverlässigkeit des Betreibers in Bezug auf den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage noch gegeben ist. Das teilt das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit. Nach dem Bekanntwerden einer mutmaßlich illegalen Entsorgung magnesiumhaltiger Stäube vom Betriebsgelände der ETU GmbH in Altbernsdorf (Landkreis Görlitz) hatte Sachsens Umweltminister Frank Kupfer zuvor eine rückhaltlose Aufklärung der Vorgänge angeordnet.
Die betreffenden Abfälle (insgesamt 88 Tonnen in 426 Fässern) wurden nach Angaben des sächsischen Landesumweltministeriums 2010 von einem Thüringer Unternehmen zur ETU GmbH zur Entsorgung geliefert. Nachdem sich herausgestellt habe, dass die ETU die Abfälle in ihren Anlagen nicht behandeln könne, seien weitere Lieferungen gestoppt sowie eine Rückführung der bereits gelieferten Abfälle zu dem Thüringer Unternehmen angeordnet worden.
Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Abfallrückführung hat das Landratsamt im April 2012 erneut die sofortige Entsorgung angeordnet sowie eine Ersatzvornahme angedroht. Dies sei erforderlich gewesen, da von den Abfällen eine latente Brand- und Explosionsgefahr ausging, deren Auswirkungen kaum beherrschbar gewesen wären. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung sei vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigt worden und liege nach Beschwerde des Betreibers derzeit beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen zur Entscheidung.