Energiesparlampen gehören wegen des darin enthaltenen giftigen Quecksilbers nicht in die Mülltonne. Bisher gebe es aber in Deutschland kein etabliertes, dichtes Netz an Rücknahmestellen, sagt das thüringische Umweltministerium. Das gerade erst aktualisierte europäische Recht zur Entsorgung elektronischer Geräte sehe zwar eine Rücknahmepflicht vor, lasse jedoch Ausnahmen zu, wenn freiwillige Systeme genauso effektiv sind.
„Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass dies nicht funktioniert“, sagte Thüringens Umweltminister Reinholz. „Freiwilligkeit alleine reicht nicht. Gerade im ländlichen Raum, auch bei uns hier in Thüringen, gibt es riesige Lücken im freiwilligen Rücknahmenetz des Handels. Niemand fährt zig Kilometer, um eine Energiesparlampe zurückzugeben. Dies wäre auch ökologischer Unfug.“ Deshalb müsse der Bund nun handeln und eine verpflichtende Rücknahme im Handel auf den Weg bringen. Alle Geschäfte ab einer bestimmten Größe, die Energiesparlampen verkaufen, müssten im Rahmen der Produktverantwortung die Lampen später auch zurücknehmen, so der Minister.
Reinholz appellierte zudem an die Bevölkerung, gebrauchte Energiesparlampen auch nicht in die Hausmülltonne zu werfen, so lange noch keine Rücknahmepflicht des Handels besteht. Die Lampen sollten entweder an einem der kommunalen Recyclinghöfe abgegeben werden oder bei den Geschäften, die am freiwilligen Rücknahmesystem „Lightcycle“ des Handels teilnehmen.