Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, Hartmut Koschyk, sowie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher, erklären: „Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“
Die elektronische Übermittlung von E-Bilanzen werde in den allermeisten Fällen erst für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also – zusammen mit den elektronischen Steuererklärungen – frühestens im Jahr 2014; erläutert das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 stehe es den Unternehmen frei, die Bilanz noch auf Papier abzugeben oder bereits elektronisch. Der Vorteil dieser Regelung sei. dass getestet werden könne, ob alles funktioniere. Viele Unternehmen, steuerberatende Berufe und Softwarehäuser arbeiteten bereits mit Hochdruck an der Einführung der E-Bilanz. Für alle gelte: Sie können es schaffen, denn noch ist Zeit und die versprochenen Erleichterungen bleiben auf Dauer erhalten.
Die gefundene Regelung ist laut BMF Ergebnis eines zusammen mit den Kammern, Verbänden und Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt. Im Lauf der Zeit werde die Umstellung Vereinfachungen und Effizienzgewinne bringen. Unzweifelhaft sei auch, dass eine differenzierte Datenübermittlung dazu beitrage, dass Rückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen würden und eine endgültige Steuerfestsetzung schneller möglich werde.
Der amtliche Datensatz der E-Bilanz werde kontinuierlich evaluiert. Ziel ist, so das Bundesfinanzministerium, die E-Bilanz den praktischen Anforderungen kontinuierlich anzupassen. In diesen Prozess würden – wie bisher auch – interessierte Vertreter der Kammern, Verbände und Unternehmen eingebunden.
Jeder müsse nur das ausfüllen, was ihn tatsächlich betreffe („Mussfelder“). Es seien zudem Möglichkeiten geschaffen worden, damit das Buchführungswesen der Unternehmen bleiben könne wie es sei und auch eine dynamische Anpassung bei zukünftigen Rechtsänderungen möglich sei („Auffangpositionen“). Und: insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnzen Unterstützung zum Einstieg erhalten.