„Durch das neue Gesetz fließen zu wenige hochwertige Sekundärrohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurück“, sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Donnerstag in Berlin anlässlich des Inkrafttretens des KrWG. So werde ein wichtiger Beitrag zur besseren Rohstoffversorgung deutscher Unternehmen verhindert. Auch habe Deutschland dadurch die Chance verpasst, sein führende Rolle in der Abfallverwertung auszubauen.
Das neue Gesetz stellt aus Sicht des BDI die Weichen klar in Richtung einer Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft. „Die Einschränkung unternehmerischer Aktivitäten auf dem Recycling-Markt ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Daher unterstützen wir die von der Entsorgungswirtschaft bei der EU-Kommission eingereichten Beschwerden“, sagte Lösch. Wenn Unternehmen finanzielle und organisatorische Verantwortung in der Abfallentsorgung übernehmen, müsse das Gesetz auch den notwendigen Gestaltungsspielraum gewähren. „Kommunale Sonderrechte schränken diesen Spielraum ein“, unterstrich Lösch.