Die kanadische Regierung habe in ihrem Haushaltsentwurf für das laufende Finanzjahr 2012/13 vorgeschlagen, die Sonderabschreibungen für Ausrüstung zur Wärmeerzeugung aus Abfall und Abfallbrennstoffen auszuweiten. Künftig könne eine Neuanschaffung über zwei Jahre zu je 50 Prozent abgeschrieben werden – unabhängig von der Verwendung der Ausrüstung.
Bislang galten die Sonderabschreibungen nur für Anlagen zur Erzeugung von Industriewärme. Doch künftig gilt die Regelung auch für Kraftwerke, die Wohngebäude und Gewerbe mit Warmluft und -wasser versorgen. Auch Müllverbrennungsanlagen, die Fernwärme erzeugen, kommen nun in den Genuss der Sonderabschreibungen. Der Wegfall der Beschränkung könnte einen Investitionsschub nach sich ziehen, so die Hoffnung der Regierung.