„Dieses Gesetz schafft keine verlässlichen Rahmenbedingungen für ein positives Wachstum der Branche, sondern es schafft erhebliche Unsicherheit für die Unternehmen unseres Wirtschaftszweiges“, führte der BDE-Präsident die Kritik am Gesetzeswerk bei der Fachveranstaltung des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) während der Weltleitmesse für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft in München weiter aus.
Henner Buhck, der ein familiengeführtes Unternehmen (Buhck Umweltservices GmbH & Co. KG) leitet, sagte, dass alle wichtigen und von der Branche erhofften Punkte, die zu einer Stärkung des Recyclings hätten führen können, im Gesetz nicht vernünftig geregelt worden seien. Es seien weder ambitionierte Recyclingquoten festgeschrieben worden, noch habe es eine konsequente Umsetzung der von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie gegeben, die dem Recycling eine klare Priorität gegenüber der Verbrennung gesichert hätte.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erneuerte seine Kritik an dem Gesetz. Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, sagte, eine echte Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft könne sich nur unter fairen Marktbedingungen entwickeln. Durch die im Gesetz festgeschriebene Einschränkung der gewerblichen Sammlung werde jedoch nicht der Markt gestärkt, sondern die Tür für Rekommunalisierungen geöffnet.
Daher unterstütze der BDI die vom BDE bei der Europäischen Kommission gegen das Gesetz eingelegten Beschwerden ausdrücklich. Er sei überzeugt, so Lösch, dass die EU-Kommission zügig eine intensive Prüfung des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes vornehmen werde.