Dieser einmalige Investitionszuschuss ist nach Angaben des BMU nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. Ab sofort könnten Anträge für das Mini-KWK-Programm gestellt werden.
KWK-Anlagen erreichten durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und seien daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermögliche die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch trügen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei, so das BMU.
Die Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo in Bestandsgebäuden Wärmebedarf bestehe wie zum Beispiel in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Förderanträge nimmt demzufolge das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.