Das Umweltbundesamt (UBA) wird eigenen Angaben zufolge 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A – chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol – im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat beispielsweise im Gehäuse von elektronischen Geräten. „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt“, erklärt Flasbarth.
Neu bewertet werden laut UBA auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf – chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren würden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie habe sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge habe das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten.
Das langlebige PAN – chemisch N-1-Naphthylaniline – wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung werde das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baue sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und könne sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, könne PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden.
Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, so das UBA, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls könne die Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Könne der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssten die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu seien sie gesetzlich verpflichtet.
Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe.