Einige Bestimmungen des KrWG treten allerdings schon „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft, sprich am 1. März. Dabei handele es sich ausschließlich um Ermächtigungsgrundlagen für (Bundes-)Verordnungen und diesbezügliche Beteiligungsrechte, erläutert GGSC.
Mehr Infos rund um das KrWG finden Sie unter:
http://www.ggsc.de/