Zudem finden sich in der konsolidierten Fassung auch einige Stellungnahmen der Anwaltskanzlei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, das sich über zwei Jahre hingezogen hat. „Auch an der weiteren Diskussion um die Umsetzung des Gesetzes wollen wir uns aktiv beteiligen“, so GGSC. Am 31. Mai und 1. Juni veranstalten GGSC daher wieder ein Informationsseminar.
Den aktuellen GGSC-Newsletter finden SIe unter:
http://www.ggsc.de/