Das Gesetz setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um und entwickelt das deutsche Abfallrecht fort. Die Länder sahen in dem bisherigen Beschluss des Bundestages eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger durch eine befürchtete „Rosinenpickerei“ der gewerblichen Abfallsammlungen. Am vergangenen Mittwoch hatte derVermittlungsausschuss schließlich eine Kompromisslösung erarbeitet.
Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.