„Die Vorschläge der EU-Kommission, die neue Richtlinien sowohl für Auftragsvergaben als auch für Konzessionen umfassen, sind nicht geeignet, Markt und fairen Wettbewerb zu stärken. Im Gegenteil, der Anwendungsbereich des Vergaberechts wird durch die geplanten Erleichterungen für die ausschreibungsfreie Vergabe von Aufträgen zwischen einzelnen Kommunen sogar eingeschränkt“, äußert sich Peter Kurth, Präsisdent des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BD). Die Ausweitung derartiger „In-House“-Vergaben leiste dem Aufbau kommunaler Konzernstrukturen Vorschub.
Innerhalb dieser Strukturen sei es dann problemlos möglich, Dienstleistungen unter Umgehung von Ausschreibungen und Wettbewerb beliebig austauschen. BDE-Präsident Kurth: „Dabei werden weder marktübliche Preise erzielt, noch die qualitativ beste Leistung erbracht. Leidtragende sind sowohl die Bürger und Steuerzahler als auch die privaten Unternehmen, die die entsprechenden Leistungen anbieten.“ Zudem würden so keine Innovations- und Investitionsanreize geschaffen, was insbesondere im Bereich der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft mit Blick auf deren wachsende Bedeutung hinsichtlich der stabilen Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen von Nachteil sei.
Aus Sicht des BDE sind die jetzt vorgelegten Vorschläge zur Neufassung des Vergaberechts mit der von der EU-Kommission angestrebten Umsetzung der „Europa 2020 Strategie“ nicht vereinbar. Kurth: „Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist nur in einem funktionierenden Binnenmarkt mit freiem und fairem Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen möglich. Das gilt besonders in Zeiten einer sich zuspitzenden wirtschaftlichen Krise und knapper öffentlicher Kassen.“