Diese bundesweit einmalige Verordnung regele, dass der in Baden-Württemberg anfallende Siedlungsabfall auch in baden-württembergischen Abfallbeseitigungsanlagen verarbeitet wird, erklärte der Umweltminister. “Wir verhindern damit unsinnigen Mülltourismus durch die ganze Republik und wir sorgen dafür, dass unsere Beseitigungsanlagen ausgelastet sind: Sie arbeiten betriebswirtschaftlich, deshalb haben wir in Baden-Württemberg die bundesweit niedrigsten Müllgebühren.“
Nach einer Beschwerde des Bundesverbandes der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) habe die EU-Kommission das Land um eine Stellungnahme gebeten. In Frage stehe die Vereinbarkeit der sogenannten Autarkieverordnung mit dem Wettbewerbsrecht der EU. Die Beschwerde des BDE, der in der Autarkieverordnung einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit sowie eine unzulässige staatliche Beihilfe für die Anlagenbetreiber im Land sieht, solle in absehbarer Zeit von den europäischen Wettbewerbshütern geprüft werden, sagte Untersteller. „Für uns zählt neben dem Wettbewerbsrecht aber auch der ökologische Wert der Verordnung. Und die Übereinstimmung mit dem europäischen Umweltrecht ist nachgewiesen.“
Es gehe bei der Prüfung des baden-württembergischen Abfallrechts also auch um den Konflikt widerstreitender europäischer Rechtsvorschriften aus dem Umweltrecht auf der einen und dem Wettbewerbsrecht auf der anderen Seite, so Untersteller. “Für uns ist klar, dass wir die ökologischen und ökonomischen Vorteile aus der Autarkieverordnung für die Abfallwirtschaft und die Menschen in Baden-Württemberg unbedingt erhalten wollen“, betonte Untersteller gegenüber den Europa-Parlamentariern in Brüssel.
Natürlich sei Baden-Württemberg bereit, die Verordnung wenn nötig in einzelnen Punkten anzupassen und fortzuschreiben, aber aufgeben wolle man sie nicht. Er warb bei den Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen um Unterstützung für das baden-württembergische Abfallrecht, wenn es darum gehen wird, die Kommission davon zu überzeugen, dass die Autarkieregelungen des Landes mit dem Europa-Recht vereinbar seien.