Kleinsammler, mit denen BDSV-Mitglieder in Geschäftsbeziehung stehen, sowie auch Schrottplatzbetreiber, die Wertstoffe unmittelbar von Privatleuten annehmen, müssten sich auf neue Anzeige- und Nachweispflichten einstellen, betont die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen in ihrem Newsletter. „Unserem dringenden, immer wieder vorgetragenen Votum, für derartige Kleinsammlungen eine Bagatellgrenze oder Ähnliches vorzusehen, ist der Bundestag nicht nachgekommen.“
„Gegen die absehbaren bürokratischen Erschwerungen der gewerblichen Sammlungen in unserer Branche ist es aufgrund des Bundestagsvotums sinnlos, weiter zu opponieren“, meint der Wirtschaftsverband. Die BDSV setze nun aber alles daran, dass die zukünftigen neuen Anzeige- und Nachweispflichten in der Vollzugspraxis auf das Minimum beschränkt werden. Dazu will die BDSV unmittelbar nach Gesetzeskraft Gespräche mit der Behördenseite aufnehmen und auf die einvernehmliche Herausgabe eines Musters für die Anzeige- und Nachweisprozedur drängen.