Die Medienöffentlichkeit fokussiere sich nach dem Beschluss des Bundestages zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung. Hierbei trete aber eine ebenfalls gegenüber den Entwurfsfassungen des Gesetzes neu aufgenommene Richtungsentscheidung des Bundestages zu Unrecht in den Hintergrund: Das auf Grund einer Entschließung von CDU/CSU und FDP ausgesprochene Bekenntnis zur Kaskadennutzung (Paragraf 8, Absatz 2, Satz 2 KrWG) stelle eine wichtige, von BAV und VHI lange geforderte, Systementscheidung zu Gunsten des Recyclings dar: „Die mehrfache Hintereinanderschaltung von stofflicher und sodann energetischer Verwertung entspricht dem Auftrag der EU-Abfallrahmenrichtlinie, das Recycling zu stärken“, stellt Uwe Groll, erster Vorsitzender des BAV, klar.
Der Wertstoff Holz sei prädestiniert für eine verantwortliche Abstufung von stofflicher und energetischer Verwertung. Um die geeigneten Qualitäten für das Recycling, insbesondere für die Verwendung in der Holzwerkstoffindustrie, zu sichern, sei entsprechende politische Rückendeckung auch erforderlich: „Die Nutzungskonkurrenz für die in der Holzwerkstoffindustrie eingesetzten Hölzer ist groß, zumal neuerdings selbst Energieversorger – motiviert durch die drohende Preissteigerung bei CO2-Zertifikaten – die Mitverbrennung von Holz in konventionellen Kraftwerken propagieren“, mahnt VHI-Geschäftsführer Peter Sauerwein.
Die im Kaskadengedanken zum Ausdruck kommende richtige und wichtige Entscheidung des Gesetzgebers für das Recycling müsse allerdings mit flankierenden Maßnahmen zur möglichst sortenreinen Erfassung und anschließenden Aufbereitung des Wertstoffes Holz einhergehen. Denn Holz, das bei der gemischten Sperrmüllsammlung mit anderen Materialien verpresst wird, sei für den Einsatz in der Holzwerkstoffindustrie meist verloren. Die Richtungsentscheidung „Nutzungskaskade“ müsse daher über die Getrenntsammlungspflichten abgesichert werden: „Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber sich bislang hinter einer vermeintlichen 1:1-Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie verschanzt und den Wertstoff Holz nicht in die Liste der ab spätestens 1. Januar 2015 getrennt zu sammelnden Stoffe (Papier, Metall, Kunststoff, Glas, Bioabfälle) aufgenommen hat. Die Getrennterfassung auch von Holz ist aber der Schlüssel zum Recyclingerfolg und damit auch zur Erreichung der gesetzten Recyclingquoten“, betont BAV-Geschäftsführerin Anemon Strohmeyer.
Diese Wertstoffsicherung könne insbesondere auch über die Wertstofftonne oder hinsichtlich der nicht-tonnengängigen Sortimente, insbesondere also Sperrmüll, über eine vergleichbare Wertstofferfassung erfolgen. So sehr BAV und VHI die Aufnahme des Kaskadengedankens in das Kreislaufwirtschaftsgesetz begrüßen, so sehr drängen sie auch auf die Vornahme der erforderlichen flankierenden Maßnahmen:
– Aufnahme des Wertstoffes Holz in die spätestens ab 1. Januar 2015 getrennt zu erfassenden Stoffe (§ 14 Abs. 1 KrWG).
– Entsprechende Anpassung der Verordnungsermächtigung für die einheitliche Wertstofferfassung in einer einheitlichen Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG).
Erst durch die Getrennthaltung und -sammlung werde der Wertstoff Holz für die Recyclingbranche verfügbar und könne daher der gewünschten Kaskadennutzung zugeführt werden. Ohne die verpflichtende getrennte Sammlung von Holz dürfte die Kaskadennutzung in der Recyclingrealität hingegen ein bloßer Wunsch bleiben.