Wenige Stunden nach der Veröffentlichung einer DUH-Pressemitteilung hatten die Rechtsanwälte von Hornbach die Umweltorganisation eigenen Angaben zufolge darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den durch die DUH vor dem Landgericht Landau geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung des Verkaufes von hoch belasteten Energiesparlampen in vollem Umfang anerkennen. „Es ist zu begrüßen, dass die Baumarktkette Hornbach durch seine Anerkenntnis des Unterlassungsanspruches in Zukunft die volle Verantwortung für alle bei ihr angebotenen Energiesparlampen übernimmt“, so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Als Baumarktkette nehme sich Hornbach damit selbst in die Pflicht und erkläre sich zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Interesse des Verbrauchers bereit. Resch kündigt weitere Quecksilber-Untersuchungen von Energiesparlampen an.
Hintergrund der Auseinandersetzung waren laut DUH stark erhöhte Quecksilberwerte in bei Hornbach erworbenen Energiesparlampen. In Laboranalysen von Lampen der Hornbach-Eigenmarke Flair Energy hätten in allen Fällen Grenzwertüberschreitungen der giftigen Substanz festgestellt werden können. Eine der untersuchten Lampen habe bis zu 13 Milligramm Quecksilber pro Lampe aufgewiesen – fast das Dreifache des zugelassenen Werts. Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Europaweit dürfen sie aber nicht mehr als 5 Milligramm des giftigen Metalls enthalten, ab 1. Januar 2012 nicht mehr als 3,5 Milligramm.
Nachdem die Hornbach Baumarkt AG sich zunächst nur verpflichtet habe, keine Energiesparlampen der von ihr vertriebenen Eigenmarken mit mehr als der zugelassenen Menge Quecksilber zu verkaufen, hatte die DUH im August eine Klage beim Landgericht Landau in der Pfalz eingereicht. Ziel der Klage sei es gewesen, dass Hornbach die Verantwortung für alle in seinen Baumärkten vertriebenen Energiesparlampen übernimmt, nicht nur für die Eigenmarken.