Auf den entsprechenden Hinweis durch die DUH hat das Unternehmen eigenen Worten zufolge sofort den Verkauf aller entsprechenden Exemplare gestoppt und verpflichtete sich demgemäß gegenüber den Berliner Verbraucherschützern. Gleichzeitig habe sich Hornbach an seine Lieferanten gewandt und von ihnen entsprechende Erklärungen über die Einhaltung der bereits gesetzlich festgelegten Grenzwerte gefordert.
Mittlerweile lägen die Erklärungen vollständig vor. Es habee sich die Annahme bestätigt, dass die Ausreißer ausschließlich bei einigen wenigen Produkten zu finden waren. Und es sei sichergestellt worden, dass die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Somit habe auch ein von der DUH parallel eingeleitetes Verfahren ohne weiteres beendet werden können.