Das Bundesfinanzministerium habe sich sich für die entstandenen Irritationen entschuldigt, schreibt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen in ihrem Newsletter weiter. Das Ministerium habe auf „Koordinationsschwächen“ mit der zuständigen EU-Behörde verwiesen.
Demzufolge habe die EU-Kommission bei der Neuaufnahme der Codierung beziehungsweise Konformitätserklärung kurzfristig auch Änderungen an allen betroffenen Codenummern vorgenommen. „Eine entsprechende (zusätzliche) Information über diese Änderungen an Zolldienststellen und Wirtschaftsbeteiligte sei wegen deren Kurzfristigkeit leider nicht möglich gesewesen“, wird das Finanzministerium im BDSV-Newsletter zitiert.