Der Modellversuch wäre ein wichtiger Schritt für die kommunale Abfallentsorgung gewesen, so der Kreis Minden-Lübbecke. Zur Vereinfachung sollten in der Wertstofftonne sowohl Wertstoffe mit dem Grünen Punkt als auch alle anderen Wertstoffe aus dem Haushalt gesammelt werden. Außerdem sollte ermittelt werden, welche gebührensenkenden Maßnahmen sich aus der zukünftigen Auslastung der Abfallentsorgungsanlagen des Kreises ergeben.
Mit dem Modellversuch sollte untersucht werden, wie die Bürger das System annehmen und wie das Material in den kommunalen Anlagen sortiert und verwertet werden kann. Für den Ablauf hätten alle Beteiligten, also die Städte Espelkamp und Minden, die Betreibergesellschaft der Abfallanlagen des Kreises (GVOA), die Firma Tönsmeier, die Verbraucherzentrale, und der AML (Abfallentsorgung Minden-Lübbecke) eine Rahmenvereinbarung erarbeitet.
Ursprünglich war der Modellversuch laut Kreisverwaltung mit allen Kommunen des Kreises in großer Übereinstimmung beschlossen worden. Die Städte Espelkamp und Minden hatten sich bereit erklärt, den befristeten Modellversuch in einem Stadtteil mit ungefähr 1.000 Einwohnern und einer voraussichtlichen Wertstoffmenge von circa 70 Tonnen pro Jahr durchzuführen. Der Kreis als zuständiger öffentlicher Entsorgungsträger sollte die Projektleitung übernehmen.
„Aus Sicht des Kreises ist das Ergebnis nicht nachvollziehbar,“ sagt Dezernent Jürgen Striet. „Wenn man sich die Größenordnung des Modellversuchs anschaut, geht es nur um äußerst geringfügige Mengen. Außerdem hatten wir bereits festgelegt, dass den Systembetreibern auch die ihnen zustehende Grüne-Punkt-Wertstofffraktion zufließt. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass eine sinnvolle Zusammenarbeit verhindert werden soll, um strategische, privatwirtschaftliche Interessen einseitig zu bedienen.“
Kreis und Kommunen müssen jetzt neue Alternativen erarbeiten, in die auch die Diskussion über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einfließen werden. Um den notwendigen Gestaltungsspielraum zu erhalten, müssten die Kommunen jetzt zuerst die Abstimmungserklärung mit den Systembetreibern kündigen.