„Die Bundesregierung will die Recyclingziele um sage und schreibe ein Prozent steigern und verkauft dies als großen Wurf“, stichelte NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. Zusätzlich weiche sie die von der EU-Kommission vorgegebene Abfallhierarchie auf. Demnach können Entsorger selber entscheiden, ob sie Abfall recyceln oder lediglich unter Energiegewinnung verbrennen. „Im Umweltausschuss wurde kein Umweltexperte gehört, das zeigt noch einmal deutlich, dass die Prioritäten in der Kreislaufgesetzgebung falsch liegen“, übt Miller harrsche Kritik.
Der NABU sehe im vorliegenden Gesetzesentwurf zwar richtige Ansätze, um die Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen. Er vermisse jedoch verbindliche Verpflichtungen, Umsetzungsfristen und Berichtspflichten für Wirtschaft und Behörden, die den Entwurf tatsächlich zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nicht zum Abfallgesetz verändern würden, wie es in der 10-seitigen Stellungnahme der Naturschutzorganisation heißt.
Den Klimaschutz habe das Gesetz nicht zum Ziel, was einen eklatantes Versäumnis darstelle. Denn die Verbrennung von aus fossilen Rohstoffen hergestellten Erzeugnissen beziehungsweise Abfällen trage erheblich zum Klimawandel bei – egal wie viele fossile Energieträger sie ersetze. Der NABU sieht dringenden Bedarf zur Präzisierung und Optimierung im Sinne einer umweltfreundlichen, nachhaltigen Abfallwirtschaft.
Mit einem tatsächlichen Ausbau der Kreislaufwirtschaft, bei der zu Abfall gewordene Produkte und Stoffe wiederverwendet oder recycelt werden, erwartet die EU-Kommission die Schaffung von sieben Mal mehr Arbeitsplätzen als in der energetischen Verwertung oder thermischen Beseitigung von Abfällen. Dies ziehe ebenfalls mehr Steuereinnahmen für den Staat nach sich. Die zusätzliche Beschäftigung erwartet der NABU primär in der stofflichen Verwertung, Abfallberatung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Wiedernutzung und Aufarbeitung von ausgedienten Erzeugnissen. Deutschland habe das Potenzial, die Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft zu machen. Dann müsse der Gesetzgeber aber auch die entsprechenden Ziele formulieren, die der NABU im Gesetzesentwurf noch vermisse.
Im Gesetz werden auch Zugriffsrechte der öffentlichen Hand oder privaten Entsorgungsunternehmen geregelt. Dass hier Diskussionsbedarf besteht, kann der NABU nachvollziehen. Dies rechtfertige aber nicht das praktizierte Vorgehen „zuerst Zuständigkeiten politisch aushandeln und dann ökologische Ziele festlegen“. Jeder Entsorger, ob staatlich oder privat müsse vom Staat als Rahmengesetzgeber die Aufgabe bekommen, Abfälle entsprechend der Abfallhierarchie und den best-verfügbaren Technologien zu behandeln. Denn die Aufgabe des Gesetzes ist es, Mensch, Natur und Umwelt optimal zu schützen.
Eine Verbesserung zum Status Quo sei mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf nicht oder nur in winzigen Teilbereichen zu erwarten. Damit bleibe dieser weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der NABU fordert deshalb Regierung, Bundesrat und Parlament auf, auch gemäß den Klarstellungen der EU-Kommission zum Kabinettsentwurf, deutliche ökologische Verbesserungen mit dem Gesetz einzuführen.
Die Abfallrahmenrichtlinie eröffne durch Mindeststandards die Möglichkeit, etwa die Getrenntsammlung, die Recyclingquoten und die Wiederverwendung in Deutschland zu stärken. Diese Chance zu Rohstoffsicherung, volkswirtschaftlichen Fortentwicklung und ökologischen Minderbelastung durch weniger Abbau und Verarbeitung von Primärrohstoffen muss der Gesetzgeber nutzen und entsprechende umweltfachliche Verbesserungen einführen. „Der vorliegende Gesetztesentwurf ergreift diese Chance leider nicht“, schreibt der NABU in seiner Stellungnahme.