In der Schweiz erfordere die Ausfuhr kontrollpflichtiger Abfälle eine Bewilligung des BAFU und sei auf die Industriestaaten der OECD beschränkt. Mit der Erteilung solcher Bewilligungen stelle das BAFU einen Umweltstandard der Verwertung sicher, welcher mit dem Stand der Technik im Inland vergleichbar sei. Keine Bewilligung benötigt dagegen, so erklärt das BAFU, wer Occasionsware ausführt. Bedingung sei unter anderem, dass diese Produkte funktionieren, fachgerecht verpackt sind, damit es auf dem Transportweg nicht zu Beschädigungen kommt, und im Zielland dem ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck dienen. Ältere Kühlgeräte mit inzwischen verbotenen Kältemitteln dürfen nicht exportiert werden, auch wenn sie noch funktionstüchtig wären, betont das Schweizer Bundesamt für Umwelt.
Als Mitgliedsland der Basler Konvention habe auch die Schweiz ein System aufgebaut, das eine vorgängige Bewilligung der Exporte von kontrollpflichtigen Abfällen verlangt. Doch nicht immer wird das Verfahren eingehalten. Die Beanstandungen von Abfallexporten häufen sich nach Auskunft des BAFU seit drei Jahren. Seien es 2007 noch 25 Fälle gewesen, sei ihre Zahl 2010 auf 134 gestiegen, wobei sich deren 87 tatsächlich als Zuwiderhandlungen herausstellten. Rückführungen aus Hochseehäfen oder anderen Destinationen im Ausland kamen eher selten vor. Über 90 Prozent aller Fälle hätten Zöllner an der Schweizer Grenze entdeckt. „Ob die illegalen Exporte tatsächlich zugenommen haben oder ob bloss die Kontrollen besser geworden sind, ist unklar“, sagt Simonne Rufener vom BAFU-Bereich Industrieabfälle und grenzüberschreitender Verkehr.
Jedenfalls intensiviere das BAFU die Zusammenarbeit im IMPEL-TFS. Jährliche Konferenzen und Workshops stellten sicher, dass die Exportbewilligungen überall nach denselben Bedingungen ausgestellt und die Abfallkriterien harmonisiert würden. Ein Online-Tool erlaube es zu vergleichen, wie andere Länder den Export eines bestimmten Sonderabfalls handhaben. Gemeinsame Inspektionen an Landesgrenzen und internationalen Hochseehäfen schließlich intensivierten die Zusammenarbeit zwischen Zoll-, Hafen-, Finanz- und Umweltbehörden. Der Erfolg lässt sich nach BAFU-Aussagen sehen. 2009 stellte etwa die sechswöchige „Operation Demeter“ von IMPEL-TFS 30.000 Tonnen illegalen Abfall sicher. Beteiligt seien insgesamt 65 Staaten - nicht nur europäische, sondern auch Zielländer in Afrika und Asien.
Neben der reinen Information der Exporteure von Gebrauchtgütern versuchten BAFU und Zollbehörden auch, den illegalen Exporten aktiv einen Riegel vor zu schieben, indem sie im Internet Risikoprofile zu gewissen Abfallfraktionen veröffentlichten. Zudem könne das BAFU verdächtige Exportfirmen gezielt ins Visier nehmen, indem es den Zoll anweise, die Ladungen solcher Unternehmen während einiger Monate gezielt zu kontrollieren. Neben der Überwachung sei aber auch die Ahndung von Widerhandlungen zentral.
Im Vergleich mit dem Ausland bestehe in der Schweiz bezüglich Strafbestimmungen im Abfallrecht ein Nachholbedarf. Bei einer nächsten Revision des Umweltschutzgesetzes könne dieses Manko behoben werden. „Denn nur mit höheren Bußen wird illegalen Abfallexporteuren bewusst, dass ihr Tun nicht nur gefährlich für Gesundheit und Umwelt ist, sondern auch ins Geld gehen kann“, sagt Simonne Rufener.