3.421 Betriebe haben laut DIHK bislang für das Berichtsjahr 2010 eine Vollständigkeitserklärung abgegeben; das bedeute ein leichtes Plus gegenüber 2009 mit 3.395 VE. Dabei erfreuten sich Branchenlösungen wachsender Beliebtheit: Der Anteil der Verpackungstonnage, den die registrierten Unternehmen über duale Systeme entsorgten, sei von 90,3 Prozent im Jahr 2009 auf 87 Prozent im vergangenen Jahr zurückgegangen, während der Anteil der über Branchenlösungen entsorgten Tonnage binnen Jahresfrist von 9,7 auf 13 Prozent zugelegt habe.
DIHK-Umweltexperte Armin Rockholz: „Die Unternehmen haben durch die Verpackungsverordnung die Wahl und nutzen für sich die jeweils praktischste und kostengünstigste Entsorgungsform.“ Das sei ihr gutes Recht und gefährde keineswegs das haushaltsnahe Entsorgungssystem.“ Die schlanke, mittelstandsfreundliche und effiziente Vollständigkeitserklärung bewähre sich. „Es gibt deshalb keinerlei Anlass, die Unternehmen mit gesetzlichen Verschärfungen und höheren Bürokratiekosten zu belasten“, so der Umweltexperte unter Verweis auf das vom Bundesumweltministerium initiierte Planspiel zur einheitlichen Wertstofftonne, in dem einzelne Interessengruppen noch komplexere Verfahren vorgeschlagen hatten.
Im Gegenteil sind nach Einschätzung des DIHK vor dem Hintergrund der kommenden Diskussion zu einer Wertstoffverordnung, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, weitere Vereinfachungen und Entlastungen für die berichtspflichtigen Unternehmen angezeigt. „Die gewerblichen Verkaufsverpackungen, die nach wie vor nur rund 2 Prozent der VE-Gesamttonnage ausmachen, sollten gänzlich ausgenommen werden“, fordert Rockholz. Zudem hält er es für sinnvoll die Bagatellgrenzen, unterhalb der die Unternehmen keine Erklärung abgeben müssen, deutlich zu erhöhen: „Denn insgesamt bringen zehn Prozent der größten VE-pflichtigen Unternehmen rund 73 Prozent der Gesamttonnage in Verkehr.“ Vor allem bei Glas müsse nachgebessert werden; hier zeichne ein Zehntel der Betriebe für 86 Prozent der Glastonnage verantwortlich.