Bis 2010 hatte die niedersächsiche Landeshauptstadt dem Alttextilverband vertraglich gestattet, Alttextilien in insgesamt 500 Containern im Stadtgebiet einzusammeln und zu entsorgen, führt das Verwaltungsgericht Hannover weiter aus. Dieser Vertrag sei von der Landeshauptstadt Hannover zum Jahresende 2010 gekündigt worden. Das klagende Unternehmen halte diese Kündigung für unwirksam und sei der Auffassung, dass der Alttextilverband nach wie vor allein berechtigt sei, die Sammelcontainer aufzustellen. So könne er als Mitglied des Alttextilverbandes weiterhin an der Aufstellberechtigung teilhaben.
Dessen ungeachtet hatten zwei Unternehmen für das Jahr 2011 die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von jeweils mehreren hundert Containern im Stadtgebiet beantragt. Diese Anträge habe die LHH abgelehnt. Die Kläger begehren mit ihrer Klage die Verpflichtung zur Erteilung dieser Erlaubnis beziehungsweise Neubescheidung ihres Antrages, so das Verwaltungsgericht.
Seit dem 1. Januar hat die LHH einem neu gegründeten Alttextilverbund – der Beigeladener des Verfahrens ist- eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von insgesamt 500 Containern erteilt. Die Kläger fechten die dem Beigeladenen erteilte Sondernutzungserlaubnis an. Der gekündigte Alttextilverband hat seine Container laut Gericht noch nicht beseitigt. Gegenwärtig stünden im Straßenraum circa 700 Container.