Die nun vom DBFZ vorliegenden Vergütungsrechner „Feste Biomasse EEG 2012“, „Biogas EEG 2012“ und „Biomethan 2012“ sollen zudem dazu dienen, die Regelungen des neuen Vergütungssystems insgesamt besser nachzuvollziehen. Das neue Vergütungssystem sei dabei prinzipiell nicht komplexer als das vorrangegangene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), es bedürfe jedoch aufgrund der neuen Systematik eines Umdenkens bei den Betreibern. Für den Vergütungsanspruch seien die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen relevant.
Der Bundestag hat mit dem Beschluss vom 30. Juni 2011 eine weitere Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Dieser Beschluss beinhalte auch eine umfassende Veränderung der Vergütungsstruktur für Bioenergieanlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, führt das BiomasseForschungsZentrum weiter aus. Bis auf den Einspeisebonus für Biomethananlagen wurden im neuen System alle Boni abgeschafft und zum Teil in Mindestanforderungen überführt. Neu hinzugekommen sind die energetische Bewertung der Einsatzstoffe und deren Eingruppierung in drei Einsatzstoffklassen entsprechend ihrer ökonomisch-ökologischen Vorteilhaftigkeit. Das energetische Verhältnis der eingesetzten Stoffe sei dabei ausschlaggebend für die Einsatzstoffvergütung.
Die drei Vergütungsrechner finden Sie unter:
http://www.dbfz.de/web/