Diebstahlsgefährdete Objekte seien laut Broschüre stillgelegte und in Betrieb befindliche Strecken, Bahnhöfe und Stellwerke.Gestohlen werden laut DB und Bundespolizei Fahrleitungsdraht, Tragseile, Telefondraht, Erdungskabel, Schienen und andere Kleineisenteile beziehungsweise Verbindungsstücke, die zur Befestigung der Schienen, Fahrleitungsmasten und Fahrleitung dienen. Die Materialien der gestohlenen Gegenstände bestehen aus Kupfer, Aluminium, Bronze und Eisen.
Die Bundespolizei macht in der Broschüre auch auf die strafrechtlichen Folgen aufmerksam,. Der Altmetallhändler mache sich wegen Hehlerei strafbar, sofern er Schrotte oder Metalle ankaufe, die ein anderer gestohlen habe, warnt die Polizei. Sie fordert die Schrotthändler unter anderem dazu auf, sich stets den Beseitigungsauftrag sowie den Personalausweis zeigen zu lassen, ferner sich das Datum der Abgabe zu notieren. Tauchen Bedenken auf, solle der Vorgang der nächsten Landes- oder Polizeidienststelle gemeldet werden.