Damit stellte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung der Vergabekammer Arnsberg, welche die Beauftragung des Umweltservice Bochum mit der getrennten Erfassung, Sortierung und Verwertung stoffgleicher Nichtverpackungen durch die Stadt Bochum ausdrücklich bestätigt habe, wie USB weiter mitteilt.
Die Stadt Bochum halte jedoch an der kombinierten Wertstofftonne fest. Den Bürgern solle keine weitere Mülltonne für stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff vor der Tür zugemutet werden, so USB. In welchem Verfahren der zukünftige Vertragspartner zu ermitteln ist, stehe erst fest, wenn die Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts schriftlich vorliegen. Mit der Übersendung des vollständigen Beschlusses rechnen die Verfahrensbeteiligten in zwei Wochen.