Man könne nur hoffen, so Cosson, dass sich diese Erkenntnisse am Ende auch im endgültigen Gesetzesbeschluss niederschlügen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme angemerkt, dass dem Bürger „ein wichtiges Serviceangebot vorenthalten“ würde, wenn Kommunen gewerbliche Sammlungen – und zwar gerade auch durch sogenannten Kleinsammler – unmöglich machten. Die gewerbliche Sammlung sei „nicht zuletzt ein bewährtes Instrument für die ressourceneffiziente Verwertung von Haushaltsabfällen“. Dem könne, so der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) noch hinzugefügt werden, dass Stahl- und Metallrecylingbetriebe bei ihrem Auftrag zur Versorgung der produzierenden Wirtschaft mit Rohstoffen darauf angewiesen seien, auch die Potenziale aus Kleinsammlungen auszuschöpfen. Schrott aus derartigen Sammlungen zeichne sich zudem durch durchweg hohe Sortenreinheit aus, sodass letztendlich weitere Ressourcen infolge aufwendiger Sortierung und Reinigung geschont werden könnten.
Die BDSV schätzt die Zahl der Kleinsammler in Deutschland, die sich mit gewerblichen Schrottsammlungen beschäftigen, auf deutlich über 6000. „Von einer sachgerechten Gesetzesregelung hängen also auch etliche Existenzen ab.“